
Ihre Ansprechpartner*innen zu diesem Thema:
telefonisch:
Gun Broman: 0173 2477362
Andrea Brüne: 0172 2000875
Hans-J. Haak: 01573 2033966
oder per E-Mail:
zentrale@zs-nw.de
Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien, die sich in problematischen Situationen befinden. Ganz allgemein zählt es zur Aufgabe der SPFH, Familien zu betreuen und diese bei ihren alltäglichen Problemen zu unterstützen. Ziel ist es, dieFamilien zu stärken und insbesondere das Wohl der Kinder zu sichern.
Was macht eine SPFH aus?
- SPFH richtet seine Unterstützungen an die ganze Familie.
- Die SPFH findet vor allem im Zuhause der Familie statt – sie ist aufsuchend.
- Die SPFH befasst sich nicht ausschließlich mit erzieherischen Themen. Sie bezieht sich auf alle Aspekte des Familienlebens, beispielsweise auf die Beziehungen und die Kommunikation der Familienmitglieder untereinander. Auch die Tages- und Wochenstrukturen und die finanzielle – bzw. die Wohnsituation können Gegenstand der Hilfe sein.
Sowohl Familien als auch Alleinerziehende mit Kindern bzw. Jugendlichen können SPFH in Anspruch nehmen. Eine SPFH beantragen können auch Minderjährige mit Kindern sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die Bedarf an Unterstützung und Betreuung haben. Ob ein solcher Bedarf besteht, wird nach einem Antrag vom Jugendamt geprüft.